|
Zurzeit sieht EnEV-Entwurf §29 vor (es existieren aber innerhalb der Bundesregierung noch Bedenken):
- Erstmals sind Energieausweise für Wohngebäude der Baujahre bis 1965 sechs Monate nach Inkrafttreten (der EnEV 2008) erforderlich.
- Für später errichtete Wohngebäude sind Energieausweise 18 Monate nach Inkrafttreten (der EnEV 2006) erforderlich.
- Für Nichtwohngebäude sind Energieausweise erstmals 24 Monate nach Inkrafttreten (der EnEV 2006) erforderlich.
Die Energieeinsparverordnung tritt voraussichtlich im Sommer 2007 in Kraft.
|