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EnEV 2009 ist in Kraft

Zum 01.10.2009 tritt die EnEV 2009 in Kraft

Zum 01.10.2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2009 in Kraft. Daraus ergeben sich folgende Neuerungen:

  • Verschärfung von 25-30% für den Neubaustandart
  • Übergangsfristen für Austausch von Öl- und Gasheizungen von vor 1978 sind Ende 2008 ausgelaufen.
  • Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt sein.
  • Dämmung der obersten Geschossdecke für nicht begehbare aber zugängliche Decken wurde verschärft, neuer U-Wert: 0,24W/m²K
  • Bis 31.12.2011 müssen nun auch begehbare Geschossdecken oder alternativ das darüber liegende Dach gedämmt werden.
  • Stufenweise Außerbetriebnahme von elektronischen Nachtspeicherheizungen.

Ausnahmen:

Die Dämmung der Heizungs- und Warmwasserleitungen und der obersten Geschossdecken müssen nicht durchgeführt werden, wenn diese unwirtschaftlich sind.

Bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern gelten die Anforderungen nur dann, wenn es seit dem 01.02.2002 einen Eigentümerwechsel gegeben hat.
 

ACHTUNG!

Überprüfung der Einhaltung der Nachrüstverpflichtungen und anlagentechnischen Bestimmungen erfolgt durch den Bezirksschornsteinfeger.

Nachfolgend einige Links zum Thema EnEV 2009

Zusammenfassung EnEV 2009

Nichtamtliche Lesefassung der EnEV 2009

Beschluss des Bundesrates zur EnEV 2009 vom 06.03.2009

Übersicht über sämtliche Informationen zum Thema EnEV 2009 der Deutschen Energieagentur (Dena)

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