Wahlfreiheit besteht weiterhin für folgende Wohngebäude
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungseinheiten, die auf Grundlage der 1. Wärmeschutzverordnung(gilt seit dem 1.11.1977) oder später errichtet wurden, besteht eine Wahlfreiheit zwischen dem Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis.
Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungseinheiten (Das Baujahr ist dabei unerheblich) gilt ebenfalls Wahlfreiheit.
Ein Bedarfsausweis muß erstellt werden
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungseinheiten, die vor Geltung der
1. Wärmeschutzverordnung (d. h. vor dem 01.11.1977) errichtet wurden, ist der Energiebedarfsausweis zu verwenden.
Ausgenommen
sind Wohngebäude, die entweder schon bei der Fertigstellung den energetischen Stand der
1. Wärmeschutzverordnung aufweisen oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurden. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit.
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